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EU verhängt vorläufige Antidumpingzölle auf chinesische E-Fahrzeuge und Biodiesel

EU verhängt vorläufige Antidumpingzölle auf chinesische E-Fahrzeuge und Biodiesel
Kurz zusammengefasst
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Im Dezember 2023 erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, die EU werde „nicht tolerieren können, dass unsere industrielle Basis durch unlauteren Wettbewerb untergraben wird.“

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Seither hat die Europäische Kommission vorläufige Sonderzölle auf in China produzierte E-Fahrzeuge und Biodiesel eingeführt, nachdem separate Untersuchungen zeigten, dass diese in der EU zu Dumpingpreisen verkauft wurden.

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Über die endgültige Festsetzung der Sonderabgaben auf Elektroautos und Biodiesel will die EU nach Abschluss entsprechender Untersuchungen im November 2024 beziehungsweise Februar 2025 entscheiden.

Hintergrund

Die westlichen Regierungen sind zunehmend besorgt über die globale Dominanz der chinesischen Hersteller im Bereich der grünen Technologien und die ihrer Ansicht nach durch chinesische Subventionen aufgebauten Überkapazitäten.

Im Anschluss an ein Treffen mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen im Dezember 2023 gegenüber Medienvertretern, die EU werde „nicht tolerieren können, dass unsere industrielle Basis durch unlauteren Wettbewerb untergraben wird.“ Damit äußerte sie sich ähnlich wie schon US-Finanzministerin Janet Yellen, die dem chinesischen Vize-Ministerpräsident He Lifeng vorwarf, dass Chinas Wirtschaftspolitik eine Bedrohung für amerikanische Arbeitnehmer darstelle.

Laut Global Trade Alert haben Länder in aller Welt seit 2021 durchschnittlich jeden zweiten Tag eine Handelsbeschränkung gegen chinesische Importe von Umweltgütern verhängt.

Abbildung 1: Einfuhrbeschränkungen gegen Umweltgüter aus China[1]
Abbildung 1: Einfuhrbeschränkungen gegen Umweltgüter aus China[1]

Quelle: Global Trade Alert

Der EU-Ansatz

Die EU hat eine ganze Reihe neuer Regulierungs- und Handelsinstrumente entwickelt, um gegen die als wettbewerbswidrig empfundenen Handelspraktiken Chinas und anderer Länder vorzugehen.

Eines davon ist die neue Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen (Foreign Subsidies Regulation – „FSR“)2, die es der Europäischen Kommission ermöglicht, im EU-Binnenmarkt tätige Unternehmen zu untersuchen und abzustrafen, wenn der Verdacht besteht, dass sie von ausländischen Subventionen profitieren. Das internationale Beschaffungsinstrument (International Procurement Instrument, IPI)3 ermöglicht es der Kommission, den Zugang von Nicht-EU-Unternehmen zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der EU einzuschränken, wenn die Regierungen dieser Länder Unternehmen aus der EU keinen vergleichbaren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen gewähren. Schließlich gibt das Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang durch Drittländer (Anti-Coercion Instrument, ACI)4 der EU die Möglichkeit, Handelsbeschränkungen gegen Länder zu verhängen, die versuchen, EU-Mitgliedstaaten zu Maßnahmen zu drängen, die ihren Interessen zuwiderlaufen.

Die FSR wurde bereits in gewissem Umfang eingesetzt, um gegen Bieterkonsortien mit chinesischer Beteiligung für ein rumänisches Solarprojekt und einen bulgarischen Auftrag für die Herstellung von Zügen zu ermitteln, sowie für eine allgemeine Untersuchung chinesischer Firmen, die im Offshore-Windsektor der EU tätig sind.

Neben der Einführung dieser neuen handelspolitischen Instrumente hat die EU auch mehrere traditionelle Handelsschutzuntersuchungen eingeleitet. Dazu gehören die schlagzeilenträchtige Antisubventionsuntersuchung zu importierten E-Fahrzeugen aus China und eine Antidumpinguntersuchung zu chinesischem Biodiesel.

Antisubventionsuntersuchung zu E-Fahrzeugen

Im Oktober 2023 kündigte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, eine Antisubventionsuntersuchung zu Importen von Elektrofahrzeugen aus China an. Ungewöhnlich war, dass das Verfahren nicht in Reaktion auf eine Beschwerde eines Branchenverbands oder Unternehmens eingeleitet wurde, sondern von der Europäischen Kommission auf eigene Initiative (ex officio) angestoßen wurde.

Dass die EU Kommission selbst die Untersuchung einleitete, verdeutlicht den fehlenden Konsens unter den Autoherstellern in der EU darüber, ob zusätzliche Zölle auf Importe chinesischer E-Fahrzeuge erhoben werden sollten, und bietet den Unternehmen aus der EU, die chinesische Vergeltungsmaßnahmen befürchten, eine gewisse politische Absicherung. Bei der Sammlung von Beweisen für ihre Untersuchung konzentrierte sich die EU speziell auf drei Unternehmen in chinesischem Besitz: BYD Group, Geely Group und SAIC Motor Corporation.

Vor einigen Monaten veröffentlichte die EU die vorläufigen Ergebnisse ihrer Untersuchung, die ergab, dass die „Wertschöpfungskette für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEVs) in China von einer unfairen Subventionierung profitiert, wodurch den Herstellern in der EU wirtschaftlicher Schaden droht.“

Am 20. August gab die EU in  einer Mitteilung,5  neue endgültige Zölle auf Elektrofahrzeuge aus China bekannt, die zusätzlich zur bestehenden Abgabe von 10% erhoben werden. Die vorläufigen Zölle werden wie folgt angewendet:

  • BYD Group: 17,0%
  • Geely Group: 19,3%
  • SAIC Motor Corporation: 36,3%
  • Andere BEV-Hersteller in China, die an der Untersuchung mitarbeiteten, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden: 21,3%
  • Alle sonstigen Unternehmen: 36,3%

Auf Nachfrage von Tesla stimmte die Europäische Kommission zudem einer weiteren unternehmensspezifischen Untersuchung dieses Unternehmens zu. Für Einfuhren von Tesla-Fahrzeugen aus China fällt eine zusätzliche Abgabe von 9% an.

Bis November wollen die EU-Staaten entscheiden, ob die Zölle dauerhaft für fünf Jahre erhoben werden. Gestoppt würden die vorgeschlagenen Zölle nur, wenn sich mindestens 15 EU-Staaten, die zusammen mindestens 65% der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen, gegen den Vorschlag aussprechen.

In einer geheimen, beratenden Abstimmung am 16. Juli stimmten laut Medienberichten nur vier EU-Mitgliedstaaten (Zypern, Ungarn, Malta und die Slowakei) gegen die Zölle; elf Staaten enthielten sich. Das Basisszenario ist daher, dass die vorgeschlagenen Zölle noch vor Ende dieses Jahres auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden, auch wenn sich die Abgabenhöhe im Einzelfall noch ändern könnte.

Die Zölle werden chinesische E-Fahrzeuge kaum vollständig vom EU-Markt verdrängen, könnten aber ihren Preisvorteil verringern. Untersuchungen der Rhodium Group zufolge wären Zölle von 40-50% oder mehr erforderlich, um die EU für chinesische Exporteure unattraktiv zu machen. Tatsächlich signalisieren ihre Untersuchungen, dass der EU-Absatz chinesischer BEVs auf dem derzeitigen Niveau immer noch rentabel wäre.

Abb. 2: Zusätzliche EU-Gewinnmarge für chinesische Hersteller, basierend auf deutschen und chinesischen Preisen[6]
Abb. 2: Zusätzliche EU-Gewinnmarge für chinesische Hersteller, basierend auf deutschen und chinesischen Preisen

Quelle: Rhodium Group

Hinweise: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (MSRP), Stand: 27. März 2024. Preis in der EU für Deutschland.

Biodiesel

Anders als die politisch initiierten Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Importe von E-Fahrzeugen geht die EU-Untersuchung zu chinesischen Biodieselimporten auf anhaltende Beschwerden der Industrie zurück.

Das angebliche Dumping hat zu einem Rückgang der Biodieselproduktion in der EU geführt, und der European Biodiesel Board (EBB), ein Handelsverband der EU-Biodieselhersteller, warnte, dass die Biodieselindustrie der EU angesichts der niedrigen Preise der seiner Ansicht nach falsch deklarierten Einfuhren dauerhaft unprofitabel und nicht überlebensfähig sein könnte. Tatsächlich wurden berechtigte Bedenken hinsichtlich Herkunft und betrügerischer Praktiken geäußert. So werden chinesische Hersteller beschuldigt, für den Export in die EU bestimmten Biodiesel mit billigeren Zutaten zu mischen und dann falsch zu etikettieren, um die EU-Förderung für erneuerbare Energien zu erhalten.

Die Europäische Kommission hat vorläufige Sonderzölle von 12,8% bis 36,4% auf chinesischen Biodiesel  eingeführt, nachdem sie zu dem Schluss kam, dass dieser auf EU-Märkten zu unangemessen niedrigen Preisen verkauft wird. Die Untersuchung soll jedoch bis Februar andauern. Dann könnten endgültige Zölle für fünf Jahre festgesetzt werden.

Die Zölle werden allerdings nicht auf Biodiesel erhoben werden, der als nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF) verwendet wird, da die lokalen Kapazitäten nicht ausreichen, um die diesbezüglichen Ziele der EU zu erreichen. Ohne chinesische Importe kann die EU die dafür benötigte Kraftstoffmenge nicht bereitstellen. Der EBB hat diesbezüglich jedoch Bedenken geäußert und weitere Gespräche mit den europäischen Regulierungsbehörden aufgenommen, um auch SAF einzubeziehen.

Obwohl die Zölle von den EU-Herstellern begrüßt werden, hat die Region bereits ein reichliches Angebot an Biodiesel aufgebaut. Daher dürften die unmittelbaren positiven Auswirkungen auf die EU-Industrie begrenzt bleiben.

Mit Beiträgen von Flint Global.

Fußnoten

  • 1 Quelle: Global Trade Alert, Zeitgeist Series Briefing Nr. 19 – The Green Goods Trade War is in Full Swing, April 2024

    2 Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

    3 Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern

    4 Verordnung (EU) 2023/2675 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer

    5 Europäische Kommission, Entwurf zu Schlussfolgerungen der Untersuchung zu batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China, August 2024

    6 Quelle: Rhodium Group, Ain’t No Duty High Enough, April 2024

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Wichtige Informationen

  • Stand der Daten: 14. August 2024, sofern nicht anders angegeben.

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