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Invescos wachsendes Angebot an nachhaltig investierenden Fonds

Invescos wachsendes Angebot an nachhaltig investierenden Fonds

Die im März 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) hat ein Klassifizierungssystem eingeführt, das die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) in Finanzprodukten transparenter machen soll.
 

SFDR-Klassifizierung

Die Vorschriften erschweren das „Greenwashing“, machen es also schwerer für Finanzunternehmen, Produkte als ESG-orientiert oder nachhaltig auszugeben, obwohl sie es nicht sind. Finanzprodukte werden als Artikel 6-, Artikel 8- oder Artikel 9-Fonds klassifiziert. Ein nach Artikel 6 klassifiziertes Finanzprodukt hat kein nachhaltiges Anlageziel. Ein als Artikel 8-Fonds klassifiziertes Produkt wirbt mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, während ein Artikel 9-Fonds ein nachhaltiges Anlageziel hat.

„Die SFDR soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung standardisieren, sodass institutionelle Investoren und Privatanleger die Nachhaltigkeitsmerkmale von Anlageprodukten besser verstehen, vergleichen und kontrollieren können“, sagt Maximilan Kufer, Head of ESG Client Strategy for EMEA and Global Private Markets bei Invesco. „Durch die Klassifizierung der Produkte nach ihrem Nachhaltigkeitsprofil soll transparenter gemacht werden, welche Kriterien die Produkte erfüllen.“  

„Uns ist bewusst, dass Kunden unterschiedliche Bedürfnisse haben, wenn es um nachhaltiges Investieren geht. Die Einstufung nach Artikel 6, 8 oder 9 soll Anlegern einen besseren Überblick über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Fonds geben und ihnen so helfen, Fonds auszuwählen, die ihren Nachhaltigkeits- und Anlagezielen entsprechen.“

Die Einstufungen helfen Anlegern, den Nachhaltigkeitsschwerpunkt der von ihnen in Betracht gezogenen Fonds zu verstehen und so besser informierte Anlageentscheidungen zu treffen.

Seit der Verabschiedung der SFDR im März 2021 haben wir eine methodische Überprüfung unserer Produktpalette durchgeführt und die in den Geltungsbereich fallenden Produkte als Artikel 8 oder Artikel 9 eingestuft.1

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Die SFDR definiert Artikel 8-Fonds als „Fonds, die unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen bewerben, wobei die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden müssen“.

Investmentmanager müssen über klare Informationen darüber verfügen, wie ihre Produkte die ökologischen und sozialen Merkmale erfüllen. Hat ein Produkt einen Referenzindex, muss dargelegt werden, wie der Index diesen Merkmalen entspricht. Außerdem muss angegeben werden, wo die für die Berechnung des Referenzindex verwendete Methodik einsehbar ist.

Für Artikel 8-Fonds können auch Ausschlussstrategien verwendet werden. Unser Ausschlussrahmen für einige unserer Artikel 8-Fonds umfasst:

UN Global Compact

  • Nicht-konform

Internationale Sanktionen

  • Sanktionierte Investments sind nicht gestattet.

Umstrittene Waffen

  • 0 %, einschließlich Unternehmen, die an der Herstellung von nuklearen Sprengköpfen oder Atomraketen, die nicht unter den Atomwaffensperrvertrag fallen, beteiligt sind. Der Atomwaffensperrvertrag ist ein internationales Abkommen, das die Verbreitung von Atomwaffen verhindern und die Abrüstung sowie die friedliche Nutzung der Kernenergie fördern soll.  

Kohle

  • Kraftwerkskohleförderung: >= 5% des Umsatzes
  • Stromerzeugung aus Kohlekraft: >=10% des Umsatzes

Unkonventionelle Öl- & Gasförderung

  • >>= 5% des Umsatzes aus (jeweils):
    o Öl- & Gasförderung in der Arktis
    o Ölsandabbau
    o Schieferöl- und Schiefergasgewinnung;

Tabak

  • Herstellung von Tabakprodukten: >= 5% des Umsatzes
  • Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tabakwaren: >=5% des Umsatzes

Sonstige

  • Nicht-medizinisches Cannabis: >= 5% des Umsatzes

Zusätzliche Ausschlüsse können auch für einige unserer anderen Artikel 8- und Artikel 9-Fonds gelten.

Artikel 9-Fonds sind definiert als „Produkte, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen und in wirtschaftliche Aktivitäten investieren, die zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beitragen, wobei die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden müssen.“

Investmentmanager sind verpflichtet, Anlegern klare und genaue Informationen über das nachhaltige Anlageziel ihres Produktes bereitzustellen. Hat ein Fonds einen Referenzindex, muss dargelegt werden, inwiefern dieser mit dem nachhaltigen Anlageziel übereinstimmt und warum und wie er sich von einem marktbreiten Index unterscheidet. Gibt es keinen Referenzindex, muss erläutert werden, wie das nachhaltige Anlageziel erreicht wird.

Die Unternehmen, in die investiert wird, müssen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, z. B. ein solides Umweltmanagement, ethische Geschäftspraktiken und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. 

Die SFDR ist Teil des umfassenderen EU-Aktionsplans zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums, der darauf abzielt, Kapital für nachhaltige Investitionen zu mobilisieren und sicherzustellen, dass Finanzinstitute und Anleger bei ihren Entscheidungen Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

Die Vorschriften verpflichten die Finanzmarktteilnehmer dazu offenzulegen, wie ihre Produkte ESG-Faktoren berücksichtigen. Die SFDR verbessert die Transparenz nachhaltigkeitsbezogener Produkte und schafft gleiche Bedingungen für Anleger in Bezug auf Produktvergleiche und Einblicke in die Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen. 

Der Begriff nachhaltige Finanzen bezieht sich auf Finanzaktivitäten und -praktiken, die ESG-Faktoren in Anlageentscheidungen, Kreditvergabepraktiken und andere Finanzdienstleistungen integrieren. Auf diese Weise sollen Finanzaktivitäten mit Nachhaltigkeitszielen in Einklang gebracht und eine wirtschafts- und umweltverträgliche langfristige Entwicklung gefördert werden.

Ziel nachhaltiger Finanzen ist es, einen Wandel hin zu einer nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Weltwirtschaft zu fördern. Finanzinstitute, Anleger und Unternehmen sollen dazu ermutigt werden, nicht nur die finanzielle Rendite, sondern auch die weiterreichenden ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu berücksichtigen. Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in finanzielle Entscheidungen sollen positive Veränderungen vorangetrieben und ein Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft geleistet werden.  

Nachhaltiges Investieren bezieht sich auf einen Investmentansatz, der neben der finanziellen Rendite auch ESG-Faktoren berücksichtigt. Nachhaltige Anlagen sollen neben der finanziellen Performance auch eine positive soziale oder ökologische Wirkung erzielen.

Nachhaltig anlegende Investoren bewerten Unternehmen und Anlagechancen anhand ihrer Performance und ihrer Praktiken in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und eine gute Unternehmensführung. Dabei berücksichtigen sie Faktoren wie CO2-Emissionen, Arbeitspraktiken, Diversität der Führungs- und Aufsichtsgremien, Engagement für die Gemeinschaft und ethisches Verhalten. 

  • Sicherstellen, dass die Unternehmen in den Bereichen solide Managementstrukturen, Arbeitnehmerbeziehungen, Entlohnung und Steuerkonformität eine gute Unternehmensführung praktizieren.

Fußnoten

  • 1Invesco überwacht permanent alle geltenden Sanktionen einschließlich derjenigen, die von den Vereinten Nationen, den USA, der EU und Großbritannien verhängt wurden. Diese Sanktionen können Investitionen in die Wertpapiere verschiedener Regierungen/Regimes/Organisationen ausschließen und werden als solche in unseren Compliance-Richtlinien und Arbeitsabläufen berücksichtigt, die die Einhaltung derartiger Sanktionen sicherstellen sollen. Wir achten sehr stark auf die Formulierung internationaler Sanktionen, da es Fälle gibt, in denen Sanktionen begrenzt sind und zum Beispiel Sekundärmarktanlagen erlauben. 

Wesentliche Risiken

  • Der Wert von Anlagen und die Erträge hieraus unterliegen Schwankungen. Dies kann teilweise auf Wechselkursänderungen zurückzuführen sein. Es ist möglich, dass Anleger bei der Rückgabe ihrer Anteile nicht den vollen investierten Betrag zurückerhalten.

Wichtige Informationen

  • Stand der Daten: 12.06.2023 sofern nicht anders angegeben.

    Dies ist Marketingmaterial und kein Anlagerat. Es ist nicht als Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Anlageklasse, eines Wertpapiers oder einer Strategie gedacht. Regulatorische Anforderungen, die die Unparteilichkeit von Anlage- oder Anlagestrategieempfehlungen verlangen, sind daher nicht anwendbar, ebenso wenig wie das Handelsverbot vor deren Veröffentlichung. Es ist nicht als Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Anlageklasse, eines Wertpapiers oder einer Strategie gedacht. Das Dokument unterliegt nicht den regulatorischen Anforderungen, welche die Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen/Anlagestrategieempfehlungen sowie das Verbot des Handels vor der Veröffentlichung der Anlageempfehlung/Anlagestrategieempfehlung vorschreiben.

    Die Ansichten und Meinungen beruhen auf den aktuellen Marktbedingungen und können sich jederzeit ändern.