Die im März 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) hat ein Klassifizierungssystem eingeführt, das die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) in Finanzprodukten transparenter machen soll.
SFDR-Klassifizierung
Die Vorschriften erschweren das „Greenwashing“, machen es also schwerer für Finanzunternehmen, Produkte als ESG-orientiert oder nachhaltig auszugeben, obwohl sie es nicht sind. Finanzprodukte werden als Artikel 6-, Artikel 8- oder Artikel 9-Fonds klassifiziert. Ein nach Artikel 6 klassifiziertes Finanzprodukt hat kein nachhaltiges Anlageziel. Ein als Artikel 8-Fonds klassifiziertes Produkt wirbt mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, während ein Artikel 9-Fonds ein nachhaltiges Anlageziel hat.
„Die SFDR soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung standardisieren, sodass institutionelle Investoren und Privatanleger die Nachhaltigkeitsmerkmale von Anlageprodukten besser verstehen, vergleichen und kontrollieren können“, sagt Maximilan Kufer, Head of ESG Client Strategy for EMEA and Global Private Markets bei Invesco. „Durch die Klassifizierung der Produkte nach ihrem Nachhaltigkeitsprofil soll transparenter gemacht werden, welche Kriterien die Produkte erfüllen.“
„Uns ist bewusst, dass Kunden unterschiedliche Bedürfnisse haben, wenn es um nachhaltiges Investieren geht. Die Einstufung nach Artikel 6, 8 oder 9 soll Anlegern einen besseren Überblick über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Fonds geben und ihnen so helfen, Fonds auszuwählen, die ihren Nachhaltigkeits- und Anlagezielen entsprechen.“
Die Einstufungen helfen Anlegern, den Nachhaltigkeitsschwerpunkt der von ihnen in Betracht gezogenen Fonds zu verstehen und so besser informierte Anlageentscheidungen zu treffen.
Seit der Verabschiedung der SFDR im März 2021 haben wir eine methodische Überprüfung unserer Produktpalette durchgeführt und die in den Geltungsbereich fallenden Produkte als Artikel 8 oder Artikel 9 eingestuft.1