Artikel

Grün oder nicht grün – das ist hier die Frage

Green investing

Ende 2021 spielte die Europäische Kommission ihren letzten Trumpf des Jahres aus und übermittelte den Mitgliedsstaaten sowie den Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu Silvester den lang erwarteten und umstrittenen Vorschlag, Atomenergie und Erdgas in die Definition umweltfreundlicher Aktivitäten („Taxonomie“) einzubeziehen. Dieser Schritt führte zu Empörung und Applaus – je nachdem, mit wem man spricht.

Beide Seiten haben gute Argumente. Die EU arbeitet seit Langem an einer Definition wirklich grüner Aktivitäten. Die jüngste Debatte verdeutlicht, wie schwierig es ist, nachhaltiges Investieren einheitlich zu definieren. Das ist wie die Suche nach dem Heiligen Gral des ESG. Zudem benötigt die Definition breite Unterstützung, um dem Risiko von Greenwashing entgegenzuwirken.

In diesem Artikel besprechen wir, was der jüngste Vorschlag der Kommission, Atomenergie und Erdgas einzubeziehen, für das Netto-Null-Ziel bedeuten könnte. Zudem untersuchen wir, wie die aktuelle Debatte um die Definition grüner Aktivitäten die Herausforderungen vieler gleichzeitiger Initiativen in diesem Bereich aufzeigt. Abschließend analysieren wir, wie Anleger mit diesen konkurrierenden Definitionen umgehen und nachhaltige Anlageprodukte finden können, die ihre Anforderungen erfüllen.

Grün, grüner, am grünsten

Das Pariser Klimaabkommen war ein Wendepunkt und legte ein klares Ziel fest: Die Erderwärmung soll auf 2 °C und im Idealfall auf nicht mehr als 1,5 °C, begrenzt werden. Deshalb einigten sich Staatenlenker weltweit darauf, die CO2-Emissionen bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Das Ziel ist klar, die Umsetzungsstrategien werfen jedoch noch Fragen auf, da hohe ökonomische und politische Kosten anfallen können. Um herauszufinden, wie die Netto-Null heute und in Zukunft zu erreichen ist, wird in Europa über die Ausgestaltung der EU-Taxonomie für grüne Investments debattiert.

Hintergrund zur EU-Taxonomie

Es gibt dabei sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Biodiversität, Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft.

Damit eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt, muss sie vier Kriterien erfüllen:

  1. Die Tätigkeit muss in einem taxonomiekonformen Sektor erfolgen.
  2. Die Tätigkeit muss einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele leisten, die in technischen Prüfkriterien festgelegt sind.
  3. Die Tätigkeit darf kein anderes Umweltziel wesentlich beeinträchtigen.
  4. Die Tätigkeit muss Mindestschutzvorschriften einhalten.


Bislang konzentriert sich die Arbeit auf die zwei Klimawandelziele, wobei die heftigsten Debatten die Kriterien zum Klimaschutz betreffen. Dabei wurde die Europäische Kommission bei ihrer Konsultation zu den Regeln von über 46.000 Rückmeldungen überschwemmt. Nichtregierungsorganisationen kritisieren die Regeln als zu lax und halten sie für nicht geeignet, um EU-weit Netto-Null zu erreichen. Demgegenüber hält die Industrie die Regeln für zu streng, sodass nur sehr wenige Tätigkeiten die Kriterien erfüllen.

Zurzeit dient die Taxonomie als Offenlegungs- und Berichterstattungsrahmen für Unternehmen und Anlageprodukte. Durch die Verknüpfung mit dem EU-Budget und der Covid-Aufbaufazilität wird jedoch zum ersten Mal die Definition von „grün“ weiter gefasst, um sowohl öffentliche als auch private Investitionen einzubeziehen. Das führt zu einem stärkeren Fokus darauf, was grün ist und was nicht.

Der Energiesektor verursacht heute etwa drei Viertel aller Treibhausgasemissionen und kann daher die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels abwenden. Dies ist vielleicht die größte Herausforderung in der Geschichte der Menschheit. 1 Die Wissenschaft hat den Anstoß für den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien und den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen gegeben. Doch wie das Beschlusspapier des Klimagipfels COP26 zeigt, stehen der Erreichung der Ziele politische Hürden im Weg: „Kohleausstieg“ wurde dort durch die abgemilderte Formulierung „schrittweiser Ausstieg aus Kohle“ ersetzt.

Prognostizierte Treibhausgasemissionen bis 2050
alt text

Im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und politischer Ökonomie stellen sich zwei miteinander verbundene, jedoch separate Fragen: nach der Rolle von Atomkraft und Erdgas. Bei der Abwägung, welche Argumente für und gegen die Einbeziehung dieser beiden Energiequellen sprechen, müssen die Politiker einige Faktoren berücksichtigen:

- Inwieweit steht die Einbeziehung im Einklang mit der Klimawissenschaft?

- Welche ökonomischen und politischen Auswirkungen gilt es zu bedenken?

- Befürchten die Investoren, dass die Taxonomie dadurch an Glaubwürdigkeit verliert?

- Wie sieht das internationale Umfeld aus?

Argumente für und gegen Atomkraft

1. Rein aus Sicht der CO2-Emissionen gilt Atomenergie als kompatibel mit der Klimawissenschaft, da ihr CO2-Emissionsprofil dem anderer erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie ähnelt. Bei Atomenergie geht es jedoch natürlich nicht um die Frage der CO2-Emissionen, sondern um radioaktiven Abfall. Problematisch ist, dass diese Energiequelle der Taxonomie-Anforderung widersprechen würde, kein anderes Umweltziel „wesentlich zu beeinträchtigen“. Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass aktuelle Regulierungsvorgaben ausreichen, um die Risiken zu mindern. Kritiker sind jedoch nicht überzeugt. 2

2. Die wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen von Atomenergie unterscheiden sich von Land zu Land. Einige EU-Länder wie Frankreich, Belgien und Ungarn sind auf Atomenergie angewiesen. Für sie wäre ein Ausstieg äußerst kostspielig. Kritiker weisen jedoch auf die hohen Kosten von Atomenergie hin.

Dem World Nuclear Industry Status Report zufolge betragen die Kosten von Atomenergie zwischen 112 US-Dollar und 189 US-Dollar je Megawattstunde (MWh). Das ist erheblich mehr als die Kosten anderer erneuerbarer Energien, wie Solarenergie (36 bis 44 US-Dollar/MWh) und Onshore-Windenergie (29 bis 56 US-Dollar/MWh). Zudem sind die Lebensdauerkosten von erneuerbaren Energien im letzten Jahrzehnt um 70-90 % gefallen, bei Atomenergie jedoch um 23 % gestiegen. Kritiker betonen die lange Bauzeit neuer Reaktoren von durchschnittlich etwa zehn Jahren. Sie halten Atomenergie für ineffizient und ihren Ausbau für zu langsam, um den Klimawandel einzudämmen. Laut Statista plant zurzeit nur China den Ausbau von Kernkraftkapazität in großem Maßstab.

Die größten 10 Atomkraftnutzer: Anteil von Atomkraft an der gesamten inländischen Stromerzeugung 2020

Quelle: Statista 

3. Die Investorensicht ist eindeutig. Anleger standen und stehen Atomenergie zunehmend kritisch gegenüber. Eurosif zufolge war Atomkraft einer der wichtigsten sektorspezifischen Ausschlüsse bei Investorenportfolios, neben anderen ethischen Ausschlüssen wie etwa Tabak und Waffen. Auch führende ESG- und ökologische Gütesiegel für Investoren lehnen Atomkraft ab. Beispielsweise setzen die Kriterien des Gütesiegels Towards Sustainability von Febelfin Atomkraft mit Kohle gleich.

4. Aus internationaler Sicht entspricht die Einbeziehung von Atomkraft der Praxis großer anderer Länder. Beispielsweise ist Atomkraft in China im Katalog grüner Projekte enthalten. Großbritannien entwickelt seine eigene Taxonomie und dürfte Atomkraft ebenfalls einbeziehen, da man zur Dekarbonisierung des britischen Energiesektors auf Atomenergie setzt. In den USA verläuft der Trend etwas langsamer, Atomkraft dürfte jedoch auch dort eine Rolle für die Netto-Null-Strategie der Regierung Biden spielen.

Argumente für und gegen Erdgas

1. Erdgas gilt als Übergangsbrennstoff, da es etwa 60 % der CO2-Emissionen von Kohle verursacht. Dies ist das Hauptargument für die Einbeziehung. Der Energieträger eignet sich für Länder, die schnell aus Kohle aussteigen wollen, während sie ihre Kapazitäten erneuerbarer Energien ausbauen. 

Dennoch verursacht Erdgas erheblich mehr Emissionen als 100 g CO2ä/MWh, die von der Technischen Sachverständigengruppe als Schwellenwert für die Einbeziehung in die Taxonomie empfohlen werden. Unterstützende Investitionen, um den Ausstieg aus Kohle zu beschleunigen, scheinen in diesen Ländern ein logischer Schritt, stehen jedoch nicht im Einklang mit Netto-Null-Strategien.

Der Regelungsentwurf der EU enthält eine Befristungsklausel: Erdgas soll bis 2030 aus der Taxonomie genommen werden. Das scheint jedoch mit der sehr klaren Aussage des Netto-Null-Szenarios der IEA unvereinbar. Sie sieht vor, dass mit Ausnahme von Projekten, die bereits 2021 verbindlich zugesagt wurden, künftig keine neuen Öl- und Gasfelder mehr genehmigt werden sollen. Deshalb sollten sich Öl- und Gasproduzenten nur mehr darauf konzentrieren, den Ausstoß bestehender Anlagen zu nutzen.

2. Für Polen, Tschechien und Bulgarien ist die Einbeziehung von Erdgas aus politischer und wirtschaftlicher Sicht entscheidend. In diesen Ländern erfolgt der Kohleausstieg erheblich langsamer als im Rest der EU. Zwischen 2015 und 2030 wird die gesamte Stromerzeugung aus Kohle in diesen drei Ländern nur um 42 % sinken – ggü. 99 % in den übrigen EU-27. 2030 werden über 95 % der geplanten Stromerzeugung der EU aus diesen drei Ländern stammen: Polen (63 %), Tschechien (18 %) und Bulgarien (14 %). Die Einbeziehung von Erdgas als Übergangsbrennstoff wird jedoch nicht nur von jenen Ländern unterstützt, die nach wie vor von Kohle abhängig sind. Auch Deutschland setzt während des Kohle- und Atomausstiegs auf Erdgas. Das zeigt sich auch in der großen politischen Relevanz der Pipeline Nord Stream 2. 

Pro-Kopf-Stromverbrauch nach Herkunftsland, 2020

Quelle: Unsere Welt in Daten basierend auf BP Statistical Review of World Energy & Ember

3. Aus Investorensicht dürfte klimabewussten Anlegern die Einbeziehung von Erdgas Sorge bereiten. Erdgas kommt zwar bei den meisten Ausschlüssen nicht vor, wir sehen jedoch einen Trend hin zum Ausschluss fossiler Brennstoffe im Allgemeinen. Einige Anleger orientieren sich an stärkeren Einschränkungen und konzentrieren sich auf Kohle oder unkonventionelles Öl oder Gas (wie etwa ölhaltige Schiefer und Sande). Andere senken ihre Schwellenwerte für fossile Brennstoffe immer mehr. Die Febelfin-Kriterien sehen etwa eine Umsatzgrenze aus Öl und Gas von 5 % vor.

4. Darüber hinaus dürfte die Einbeziehung von Erdgas die Reputation der EU als Vorreiterin bei der Klimafinanzierung und im nachhaltigen Finanzwesen schädigen. Mittlerweile hat sogar China den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen beschlossen. Zuvor war das Land bei einer früheren Aktualisierung seines Katalogs grüner Projekte für die Einbeziehung „sauberer Kohle“ noch kritisiert worden. Auch Südkorea, das kürzlich eine eigene Taxonomie veröffentlichte, wurde für die Einbeziehung von Erdgas kritisiert. 

Wo ist es am grünsten?

Die Taxonomie gilt als Grundlage der EU-Bestrebungen um ein nachhaltiges Finanzwesen. Sie beeinflusst zunehmend auch andere Politikbereiche wie das EU-Budget und die Finanzierung des Wiederaufbaus nach Covid-19. Es gibt jedoch zahlreiche andere Initiativen, die definieren wollen, was „grün“ sein soll. Sie sind aber uneinheitlich. Daher kann es für Anleger schwierig sein, passende Standards zu wählen.

Einige der zurzeit wichtigsten Standards unterscheiden sich durch mehrere Elemente voneinander. Dies sollten Anleger bei der Suche nach dem passendsten Rahmen berücksichtigen.

Dekarbonisierungsstrategie ggü. Klimalösungen: Viele Rahmen konzentrieren sich auf die Dekarbonisierung von Portfolios (z. B. SBTs, Paris Aligned Benchmarks). Die Taxonomie stellt jedoch die Definition von Klimalösungen in den Vordergrund (wie auch einige Datenbanken für Umsätze aus grünen Aktivitäten). Das Net Zero Investment Framework der IIGCC nutzt beide Dimensionen.

Klimabezogene Sektorausschlüsse: Viele Rahmen mit Fokus auf die Dekarbonisierung schließen keine bestimmten Energiequellen aus, sondern konzentrieren sich auf den weiter gefassten Dekarbonisierungsansatz. Zahlreiche anlegerorientierte Ansätze legen mehr Wert auf Engagement als auf den Verkauf von Positionen, um Nachzügler bei Klimathemen zu motivieren. Das entspricht vielleicht nicht immer den Anforderungen von Kunden mit einer bestimmten Sicht zu umstrittenen Sektoren. Die Paris-Aligned Benchmarks kombinieren einen Dekarbonisierungsansatz mit Sektorausschlüssen. Die Taxonomie legt jedoch nur geeignete Sektoren fest.

„Do no significant harm“-Prinzip: Viele EU-Initiativen, darunter auch die Taxonomie, stellen neben dem Klima auch das Prinzip der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in den Vordergrund. Dies betrifft weiter gefasste ökologische und bis zu einem gewissen Grad auch soziale Themen. Viele internationale und marktorientierte Initiativen legen jedoch deutlich mehr Wert auf Klimafragen. 

  Klimalösungen

Dekarbonisierungsstrategie

Sektorausschlüsse Weiter gefasste ökologische oder soziale Kriterien
EU-Taxonomie Ja - definiert Tätigkeiten, die einen erheblichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten Nein Nein - die Taxonomie schließt fossile Brennstoffe (d.h. Kohle) explizit aus, verfolgt jedoch ansonsten einen technologieneutralen Ansatz. Zurzeit sind aber nur bestimmte Sektoren taxonomiekonform. Die Ausweitung auf zusätzliche Bereiche wie Atomkraft und Erdgas ist umstritten. Ja - die Taxonomie sieht vor, dass jede Tätigkeit auch strenge Anforderungen erfüllen muss, um keine anderen ökologischen oder sozialen Themen zu beeinträchtigen.
Netto-Null Investment Framework Ja - das Regelwerk empfiehlt, dass alle Anleger ein Ziel für Klimalösungen festlegen sollen; die Hauptanforderung ist jedoch die Dekarbonisierung der Portfolios.  Ja - das Regelwerk fordert Dekarbonisierungsziele für Investmentportfolios und schlägt bis 2030 ein Ziel von -50 % vor.  Nein - das Regelwerk konzentriert sich auf die Dekarbonisierung der wesentlichsten Sektoren und Engagement, nicht auf Sektorausschlüsse.   No - the framework is focused on climate change and doesn’t mandate an approach to other environmental or social issues, although the standard does recommend consideration of the social issues linked to climate change
Climate Transition und Paris-Aligned Benchmarks Nein - die Regeln schreiben zurzeit kein Ziel für Klimalösungen vor. Die Europäische Kommission erwägt jedoch, die Methodik künftig an der Taxonomie auszurichten. Ja - zusätzlich zu einer unmittelbaren Dekarbonisierung um 30 % (CTBs) bzw. 50 % (PABs) sehen die Benchmarks auch eine Senkung der CO2-Emissionen um 7 % pro Jahr vor.  Ja - die PABs (nicht jedoch die CTBs) umfassen mehrere Ausschlüsse fossiler Brennstoffe und Energie. Yes - the rules include exclusions based on social issues (weapons, UN Global Compact violators) as well as harm to other environmental objectives. 
Science-based Targets Nein - die SBTs fordern nicht unbedingt Investitionen in CO2-Lösungen.

Ja - die wichtigste Säule der SBTs ist, dass Unternehmen Dekarbonisierungsziele festlegen. Nein - der Rahmen sieht keine verpflichtenden Ausschlüsse vor und richtet sich an die emissionsintensivsten Unternehmen. Nein - der Rahmen konzentriert sich nur auf Senkungen von CO2-Emissionen und berücksichtigt keine weiter gefassten ökologischen oder sozialen Themen. 
Das große Ganze

Die Entwicklung der EU-Taxonomie erfolgt in einem äußerst dynamischen Umfeld. Sowohl in der EU als auch weltweit gibt es viele miteinander verbundene und sich überschneidende Initiativen. Die EU hofft, dass ihre Taxonomie am Ende alle anderen dominieren wird. Es dürfte jedoch noch einige Zeit dauern, bis sie so ausgereift ist, um diese Funktion zu erfüllen. 

F: Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe, die Sie davon abhalten, mehr über nachhaltige Investitionen zu verstehen? Bitte wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus
alt text

Die Unmenge divergierender Standards könnte jedoch Misstrauen schüren, sodass sich Anleger abwenden. Das steht natürlich in direktem Gegensatz zu den Zielen, gegen Greenwashing vorzugehen und Anleger zu nachhaltigem Investieren zu motivieren.

Unsere Analysen des Jahres 2021 haben gezeigt, dass die Investoren zu wenig Vertrauen in das Konzept eines nachhaltigen Finanzwesens haben, das zudem nicht verständlich genug vermittelt wird. Deshalb kommt dieser Trend bei den Privatanlegern nicht an.

F: Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe, die Sie davon abhalten, mehr über nachhaltige Investitionen zu verstehen? Bitte wählen Sie alle zutreffenden Punkte aus

Quelle: Invesco, 2021. Grundlage: alle Befragten - 201

* Know-how zum nachhaltigen Investieren:

Gering: 43%, Durchschnittlich: 44%, Umfassend: 23%

 

** Unter 45: 30%

 

† „Sonstige“ setzt sich zusammen aus:

  • Tatsächliche Kenntnis der Nachhaltigkeitssituation von Organisationen
  • Fähigkeit Nachhaltigkeitsansprüche zu beurteilen 
  • Greenwashing
  • Kenntnis, wie Renditen erzielt werden Allgemeingültige
  • Definitionen/Maßnahmen
  • Große Datenmengen
  • Zu viele Metriken
  • Mangelnde Erfahrung, da noch in der Frühphase

Die neuen Regeln, die in der EU im August 2022 in Kraft treten, werden Finanzberater dazu verpflichten, die Nachhaltigkeitsanforderungen ihrer Kunden nach einem der folgenden drei Kriterien zu beurteilen:

- Anteil taxonomiekonformer Investments des Produkts

- Anteil nachhaltiger Investments (nach SFDR-Definition) des Produkts

-  Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen

Unsere Analysen haben gezeigt, dass weniger versierte Anleger Schwierigkeiten haben könnten, im Rahmen dieser aufsichtsrechtlichen Kriterien und Definitionen ihre Nachhaltigkeitsanforderungen zu formulieren. Regulierungsrahmen wie die Taxonomie reichen vielleicht nicht, um Investoren bewusst zu machen, was genau in ihrem Portfolio enthalten ist – und was nicht. Das gilt vor allem bei umstritteneren Energiequellen. Daher ist es entscheidend, die Kunden klar zu informieren und sich mit ihnen auszutauschen. Nur so kann man ihre Anforderungen verstehen und ihnen die Sorge vor Greenwashing bei den Produkten nehmen. 

Fußnoten

  • 1 IEA, Netto-Null bis 2050, Mai 2021.

    2 Europäische Kommission, „Opinion of the Group of Experts referred to in Article 31 of the Euratom Treaty on the Joint Research Centre’s Report Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‘do no significant harm’ criteria of Regulation (EU) 2020/852 (‘Taxonomy Regulation’)”, Juli 2021.

Wesentliche Risiken

  • Die vollständigen Informationen zu den Risiken erhalten Sie in den Verkaufsunterlagen. Der Wert von Anlagen und die Erträge hieraus unterliegen Schwankungen. Dies kann teilweise auf Wechselkursänderungen zurückzuführen sein. Es ist möglich, dass Anleger bei der Rückgabe ihrer Anteile nicht den vollen investierten Betrag zurückerhalten.

Wichtige Hinweise

  • Stand der Daten: 31 Januar 2022 sofern nicht anders angegeben.

     

    Die in diesem Material dargestellten Prognosen und Meinungen sind subjektive Einschätzungen und Annahmen des Fondsmanagements oder deren Vertreter. Diese können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Prognosen wie vorhergesagt eintreten werden. Dieses Dokument stellt keinen Anlagerat dar. Vor dem Erwerb sollten sich Anleger über (i) die rechtlichen Vorschriften in ihrem Herkunftsland oder im Land, in dem sich ihr regelmäßiger Wohnsitz befindet, (ii) eventuelle Devisenkontrollen sowie (iii) eventuelle steuerliche Auswirkungen informieren. Weitere Informationen zu unseren Fonds und den entsprechenden Risiken finden Sie in den anteilsklassenspezifischen wesentlichen Anlegerinformationen (in der Landessprache erhältlich), den Jahres- oder Zwischenberichten, dem Prospekt und den konstituierenden Dokumenten, erhältlich unter invesco.eu. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in englischer Sprache unter invescomanagementcompany.ie verfügbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann Vertriebsvereinbarungen kündigen. Die vollständigen Anlageziele sowie die ausführliche Anlagepolitik entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt.

     

    Deutsche Investoren erhalten die Pflichtpublikationen in Papierform oder in elektronischer Form kostenlos vom Herausgeber dieser Information sowie von der deutschen Informationsagentur (Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, 20095 Hamburg, Deutschland). Der Vertreter und die Zahlstelle in der Schweiz für Invesco Markets plc und Invesco Markets II plc ist BNP PARIBAS SECURITIES SERVICES, Paris, succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich. Die Verkaufsunterlagen (Fonds- und anteilsklassenspezifischen wesentlichen Anlegerinformationen, Verkaufsprospekte, Jahres- und Halbjahresberichte, Satzung) sind kostenlos vom Vertreter in der Schweiz erhältlich. Der Sitz der ETFs ist Irland.

     

    RO2019626